Technische Due Diligence

Die technische Bestandsaufnahme widmet sich architektonischen, bau- und haustechnischen Merkmalen untersuchter Immobilien. Das Augenmerk richtet sich u. a. auf die Ausführungsstandards und den Zustand einzelner Gewerke (Dach, Fassade usw.), auf Instandhaltungsmängel, versäumte Modernisierungen, flächenwirtschaftliche Sachverhalte (Achsmaß usw.) und auf Art und Qualität erschließender Strukturen. Darüber hinaus sind Abnahmeprozeduren, Haftungsregelungen und Gewährleistungsvereinbarungen zu analysieren. Im Einzelnen handelt es sich um:

  • Die Erstellung einer gutachterlichen Feststellung von Baumängeln und Bauschäden (Bauzustandsanalyse) und, bei vorhandenen Objekt- bzw. Baumängeln, der Erstellung eines Konzeptes und Terminierung der Mängelbeseitigung

  • Die Beschaffung, Überprüfung und Dokumentation vorhandener Unterlagen/Gutachten:
  • Allgemeine Baubeschreibung
  • Detaillierte Baubeschreibung mit Angabe von Qualitäten und Standards
  • Baugenehmigung
  • Angabe von Baujahren und Fertigstellungsdaten (amtliche Abnahmeprotokolle)
  • Aktuelle Bestandspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Bestandpläne für technische Anlagen und Einrichtungen
  • Berechnungen von bzw. Angaben zu Funktionsflächen (FF), Bruttogrundflächen (BGF), Nettogrundflächen (NGF), Hauptnutzflächen (HNF), Nebennutzflächen (NNF), Verkehrsflächen (VF), Kellerflächen und Mietflächen nach Geschossen
  • Leitungspläne (Trassen- / Spartenpläne, Erschließung und Versorgung)
  • Altlastengutachten samt Nachweis der Belastungsgrade
  • Nachweis über die restlose Beseitigung von Altlasten, Schadstoffen, gesundheitsgefährdenden Belastungen und Umweltbelastungen
  • Hydrologisches Gutachten
  • Baugrundgutachten
  • Schallschutzgutachten und Schallschutznachweise
  • Gutachten über elektromagnetische Einflüsse (EMS-Gutachten)
  • Brandschutzgutachten und Brandschutznachweise
  • Wärmeschutznachweis
  • Nachweis über Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Angaben zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit von Einzelgebäuden (verkehrs- und versorgungstechnische Erschließung)
  • Angabe der Planungspartner mit vertraglichen Regelungen bezüglich Haftungen,
  • Umplanungs- sowie Umnutzungsgestattungen
  • Nachweis vertraglicher Gewährleistungsregelungen